Service

Sie suchen ein Formular oder haben eine Frage? Sie benötigen schnelle Hilfe? In unserem Servicebereich finden Sie die richtigen Ansprechpartner, Formulare, Notfallnummern und Informationen. Vielleicht geben Ihnen die folgenden Themen und der Downloadbereich schon die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen. Schauen Sie einfach mal rein.

Links und Downloads

Außerdem haben wir Ihnen einige Links zusammengestellt, die für Sie bei Anliegen rund um die Wohnung hilfreich sein könnten. Und Sie können hier interessante Informationen, wichtige Dokumente und nützliche Tipps zum Download finden.

Links

Wohnberechtigungsschein

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen könnten, so fragen Sie bei dem für Sie zustängigen Amt für Wohnungswesen nach, dort wird eine genaue Berechnung anhand Ihrer Einkommensunterlagen vorgenommen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis finden Sie die zuständigen Stellen wie folgt:

Bergisch Gladbach:
Stadtverwaltung
Fachbereich 2 - Wohnungswesen -
Konrad - Adenauer - Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-14-0

Gemeinde Kürten:
Wohnungswesen
Marktfeld 1
51515 Kürten
Tel.: 02268-939-0

Burscheid:
Amt f. Wohnungswesen
Höhestr. 7-9
51399 Burscheid
Tel.: 02174-670-0

Wermelskirchen:
Amt f. Wohnungswesen
Telefrafenstr. 29-33
42929 Wermelskirchen
Tel.: 02196-710-0

Müllkalender der Abfallwirtschaftsbetriebe!

Hier finden Sie die entsprechenden Links, um den Müllkalender aufzurufen.

Stadt Bergisch Gladbach
Kürten
Wermelskirchen
Burscheid

Sperrmüll!

Auch einen Link für die Anmeldung des Sperrmülls bzw. des 48 Stunden Sperrmülls stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stadt Bergisch Gladbach
Kürten
Wermelskirchen
Burscheid

Energieversorger

Ein Link soll Ihnen auch zu dem regionalen Energieversorger angeboten werden. 

BELKAW
BEW


 

Download

Nützliches für Sie zum Download

Sepa-Lastschriftmandat!

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass man seinen Verpflichtungen gut und pünktlich nachkommt. Die große Mehrheit unsere Mieter weiß, dass wir mit Ihrem Geld in der Instandsetzung und Modernieiserung für sie arbeiten oder das Geld an die Versorungsträger für Strom, Wasser, Müll, Heizung, Grundsteuer und vieles mehr weiterleiten. Diese Mieter kommen der Mietzahlungspflicht gewissenahft nach.
Damit Sie nicht an jedem dritten Werktag daran denken müssen: Lassen Sie die Miete von Ihrem Bankkonto von uns einziehen - zuverlässig, richtig und pünktlich. Bedenken Sie: Es kann ja nichts passieren, Sie verfügen seid dem 01.02.2014 über ein achtwöchiges Rückrufrecht.
Uns erleichtern Sie die Arbeit und wir können uns mehr um Ihre Anliegen kümmern. Vielen Dank!
Hier können Sie sich das Formular Sepa-Lastschriftmandat aufrufen, ausfüllen und uns per Post oder per Fax zusenden.

Informationen zur Umstellung der Versorgung mit Kabelfernsehen!

Sollten Sie unsere Informationen zum Thema Kabelfernsehen verlegt haben, so können Sie sich diese an dieser Stelle nochmals ansehen.
Schreiben der RBS-Wohnen
Information von Netcologne zum Sonderkündigungsrecht

Mieterzeitung Lesezeichen

Lesezeichen Winter 2022

Lesezeichen Sommer 2022
Lesezeichen Ostern 2022

Lesezeichen Winter 2021

Lesezeichen Sommer 2021
Lesezeichen Ostern 2021

Lesezeichen Winter 2020

Lesezeichen Sommer 2020
Lesezeichen Ostern 2020
Lesezeichen Winter 2019

Lesezeichen Sommer 2019
Lesezeichen Ostern 2019

Lesezeichen Winter 2018

Lesezeichen Sommer 2018

Lesezeichen Extrablatt zum 70jährigen Jubiläum
Lesezeichen Ostern 2018

Lesezeichen Winter 2017
Lesezeichen Sommer 2017
Lesezeichen Ostern 2017
Lesezeichen Winter 2016
Lesezeichen Sommer 2016
Lesezeichen Ostern 2016
Lesezeichen Winter 2015
Lesezeichen Sommer 2015
Lesezeichen Ostern 2015
Lesezeichen Winter 2014
Lesezeichen Sommer 2014
Lesezeichen Ostern 2014

Geschäftsberichte der RBS

Geschäftsbericht 2021
Geschäftsbericht 2020

Geschäftsbericht 2019
Geschäftsbericht 2018
Geschäftsbericht 2017
Geschäftsbreicht 2016

Geschäftsbericht 2015
Geschäftsbericht 2014
Geschäftsbericht 2013

WohngeldPlus-Anträge

Erst prüfen, dann downloaden!


WIE ERMITTELN SIE DEN ANSPRUCH?

Im ersten Schritt können Sie über den Wohngeldrechner prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohngeldzuschuss haben. Hier der Link:  www.wohngeld.org 


WIE BEANTRAGEN SIE DAS WOHNGELDPLUS?

Im zweiten Schritt können Sie hier nachfolgend auf der Homepage das Formular Ihrer Wonsitzgemeinde zur Beantragung von WohngeldPlus bzw. für einen Heizkostenzuschuss herunterladen und ganz bequem daheim ausfüllen.


WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGEN SIE?

• Ausgefüllter Wohngeldantrag
• Mietbescheinigung (erhalten Sie von der RBS)
• Kopie des Mietvertrages (erhalten Sie von der RBS)
• Verdienstbescheinigung (erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Arbeitgeberin)


HIER GEHT'S ZU DEN DOWNLOADS

WohngeldPlus-Antrag-Bergisch-Gladbach

WohngeldPlus-Antrag-Burscheid

WohngeldPlus-Antrag-Rösrath

WohngeldPlus-Antrag-Wermelskirchen