Wahlberechtigt für den Integrationsrat sind alle, die:
- eine ausländische Staatsangehörigkeit haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung bekommen haben, oder
- als Kind von ausländischen Eltern in Deutschland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben.
- Zusätzlich: Am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, seit 1 Jahr in Deutschland und seit 16 Tagen in Bergisch Gladbach gemeldet.
Damit erhalten auch Menschen, die nicht an der Kommunalwahl teilnehmen dürfen, die Chance, sich politisch einzubringen.
Weitere Infos zum Integrationsrat erhalten Sie auf Instagram oder auf der Seite der Stadt Bergisch Gladbach.
Nutzen Sie Ihre Stimme – bei der Kommunalwahl und/oder, wenn Sie berechtigt sind, bei der Wahl zum Integrationsrat. Gemeinsam gestalten wir eine lebendige, vielfältige und demokratische Stadt.
Herzliche Grüße
Ihre RBS